Germanische Konföderation
Vom 01.November 2013
Dies ist die Verfassung der Germanischen Konföderation (GKF), beschlossen am 1.November 2013 von den Gründern und ersten Ratsmitgliedern der germanischen Konföderation. Sie soll einen reibungslosen Ablauf des Clanlebens garantieren und allen den größtmöglichen Spaß am Spiel sichern.
Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Jedes Mitglied der Germanischen Konföderation hat das Recht seine Meinung frei zu äußern.
(2) Eine Zensur durch den Rat findet nicht statt.
(3) Dieses Recht wird verwirkt, wenn radikale, verhetzende, rassistische oder beleidigende Äußerungen getätigt werden oder durch sie der der Clan bewusst in Verruf gebracht wird
(4) Die Konsequenzen in einem solchen werden vom Rat individuell und dem Ausmaß des Verstoßes angemessen festgelegt.
Artikel 2
(1) Im Clan führen weder Religion, Hautfarbe und Geschlecht, noch die Herkunft zu Nachteilen irgendeiner Art.
Artikel 3
(1) Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird stets individuell entschieden.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht den Clan jederzeit, ohne Angabe von Gründen und frei von Konsequenzen zu verlassen.
Der Rat
Artikel 1
(1) Der Rat wird gewählt von allen wahlberechtigten Mitgliedern der Konföderation in einer freien, gleichen und geheimen Wahl.
(2) Diese Wahlen finden alle 6 Monate statt und beginnen am ersten Samstag des jeweiligen Monats. Genaueres regelt ein Gesetz.
(3) Jedes wahlberechtigte Mitglied der Germanischen Konföderation welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht sich für die Ratswahl nominieren und wählen zu lassen.
(4) Diese Altersbeschränkung kann nach genauer und individueller Prüfung in Einzelfällen aufgehoben werden.
(5) Der Rat besteht zu jedem Zeitpunkt aus mindestens 5 Mitgliedern, wächst jedoch mit dem Clan mit. Genaueres regelt ein Gesetz
(6) Verstößt der Rat gegen die Grundsätze der GKF kann er mithilfe einer absoluten 2/3 Mehrheit aller Wahlberechtigten abgesetzt werden. Geschieht dies folgen Neuwahlen innerhalb der nächsten 48h
(7) Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder der GKF gegen die wegen nachweislicher, schwerwiegender Verstöße gegen die Verfassung der GKF ermittelt wird.
Artikel 2
(1) Die Aufgabe des Rates ist es, die grundsätzlichen Interessen der Mitglieder des Clans sowohl innerhalb des Clans, als auch nach außen gegen andere Clans zu vertreten und nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.
(2) Der Rat hat die Aufgabe den Spielspaß für alle zu bewahren, soweit dies in seinen Möglichkeiten liegt.
Artikel 3
(1) Alle Gesetze werden vom Rat beschlossen. Hierfür reicht eine relative Mehrheit aus.
(2) Vor seiner Entscheidung kann Rat eine Mitgliederbefragung durchführen. Hierfür ist eine relative 1/3 Mehrheit ausreichend.
(3) Das Ergebnis dieser Befragung dient der Orientierung und ist für die Entscheidung des Rates nicht bindend.
(4) Jedes Mitglied der GKF hat das Recht dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorzulegen, sofern er die dafür nötige Unterstützung besitzt. Genaueres regelt ein Gesetz.
(5) Die Mitglieder des Rates sind in ihrer Entscheidung frei und dürfen in keiner Weise beeinflusst werden.
Artikel 4
(1) Der Rat wählt aus seinen Reihen mindestens einen Diplomaten. Dieser Vertritt den Clan gegenüber anderen Clans und Foren.
(2) Für jedes Spiel das im Clan genug Anhänger findet wird ein Ausbilder gewählt, der das Training organisiert.
a. Der Ausbilder ist direkt dem Rat unterstellt. Genaueres regelt ein Gesetz.
(3) Der Rat wählt außerdem aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, dieser fungiert jedoch lediglich als "primus inter pares"
(4) Im ersten Wahlgang ist hierzu eine absolute Mehrheit nötig. In allen weiteren Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit.
Turniere
Artikel 1
(1) Turniere werden Angekündigt und organisiert vom Rat.
(2) Der Rat kann diese Aufgaben jedoch an andere Mitglieder des Clans übergeben, sofern er dies als sinnvoll erachtet.
(3) Dies kann auch geschehen wenn ein Mitglied des Clans beim Rat beantragt ein Turnier organisieren zu dürfen.
Gültigkeit der Verfassung
Artikel 1
(1) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag an dem eine neue Verfassung, beschlossen durch alle Mitglieder der GKF in Kraft tritt.
Mit der Bewerbung bei der Germanischen Konföderation erklärst du dich mit allen Punkten dieser Verfassung einverstanden.